Wichtig: Verordnungsschein!
Bitte denken Sie auch daran, in der ersten Behandlungseinheit einen Verordnungsschein von ihrem Hausarzt, Facharzt oder Spitalsarzt mitzubringen, damit Sie die Kostenrückerstattung von ihrer Pflichtversicherung in Anspruch nehmen können! Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, bei einer Zusatzversicherung entstehende Kosten geltend zu machen.